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Öffentliche Ausschreibungen

Beschaffungen mit grossem Investitionsvolumen im öffentlichen Sektor sind aufwändig und bedürfen der detaillierten Kenntnis der massgebenden Rechtsgrundlagen und Vergabeverfahren. Einerseits kommen die gültigen Staatsverträge, andererseits aber auch die rechtlichen Grundlagen (Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse) des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie interkantonales Recht zur Anwendung.

Im öffentlichen Beschaffungswesen sind folgende Verfahren vorgesehen:

  • Offenes Verfahren
  • Selektives Verfahren
  • Einladungsverfahren
  • Freihändiges Verfahren

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben, indem wir

  • für Sie das richtige Verfahren wählen,
  • für die Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Verordnungen sorgen,
  • die Ausschreibungsunterlagen nach Ihrem Bedarf gestalten und veröffentlichen,
  • die Offerten auswerten,
  • das Projekt führen resp. Ihren Projektleiter begleiten.

Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Ihre Ansprechpartner sind Daniel Soltermann und Christian Baer.